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Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.
(Bertolt Brecht)



Neue Westfälische 9.9.2005

Das NS-Rassegesetz ist nicht für nichtig erklärt

Ehrung für die Euthanasie-Opfer
m Kreis Herford (bra).
Das Rassegesetz der Nazis, das die Sterilisation oder gar die Tötung Behinderter möglich machte, ist nur ausgesetzt, nicht aber für nichtig erklärt worden. Diesen juristischen Tatbestand machte Ruth Fricke von der Gruppe "Hilfe für verletzte Seelen" öffentlich bei der Ehrung für die Euthanasie-Opfer. Am Mahnmahl auf dem Deichtorwall in Herford hatten der Kreis Herford, die Stadt Löhne und die Selbsthilfegruppe Kränze niedergelegt. Die Feierstunde war von kontrastreicher Art. Während sich mehr als 30 Leute mit einem ernsten Thema auseinander setzten, nutzten Jogger und Radler den warmen Spätsommerabend für eine lockere Wallrunde - vorbei am Mahnmal.
Ein zentrales Mahnmal fordert indes der Bundesverband für Psychiatrie-Erfahrene im Gedenken an insgesamt 400.000 Menschen, die sterilisiert und 300.000, die ermordet wurden.
Im Kreis Herford gab es 415 Fälle von Zwangssterilisation. "Und das öffentliche Gesundheitswesen hat ermittelt und begutachtet, war also direkt beteiligt", erklärte die Landrätin Lieselore Curländer.
Bürgermeister Bruno Wollbrink nannte das Beispiel einer städtischen Kindergartengruppe mit 80 "schwer Erziehbaren". Sie wurde am 14. Juli 1933, also fünf Monate nach der so genannten Machtergreifung geschlossen. Dieses geschah gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern.
Der damalige Oberbürgermeister Kleim begründete die Schließung damit dass, "der nationalsozialistische Staat mit Recht ablehnt, teure Einrichtungen für wenige erblich belastete Kinder zu unterhalten." Auf der "Erbkrankenliste" die im Kommunalarchiv bewahrt wird, stehen 1.510 Namen. Die Betroffenen waren angezeigt worden vom Gesundheitsamt, dem Kreiswohlfahrtsamt, von Amtsbürgermeistern aber auch von Ärzten und der Wehrmacht, die durch Tauglichkeitsuntersuchungen auf Behinderungen aufmerksam geworden waren.
85 Prozent der Vorgeladenen wurden zur Zwangssterilisation verurteilt. Die Täter wurden kaum verfolgt. Der damalige Amtsarzt für das Stadt-Gesundheitsamt, Dr. Sieber, behielt seinen Posten bis lange nach Kriegsende.





Nordkorea ist nicht nur wegen seines Atomversuchs in die Kritik geraten. Nun wird auch berichtet, dass in Nordkorea behinderte Menschen in Lagern weggesperrt werden, in denen sie ein Leben unter "unmenschlichen Bedingungen" fristen.

Überläufer aus der Volksrepublik hätten übereinstimmend berichtet, dass die Betroffenen entsprechend ihrer Behinderung in speziellen Lagern untergebracht würden.

So dürften beispielsweise kleinwüchsige Menschen keine Kinder zeugen und würden zu einem gemeinsamen Leben mit weiteren Betroffenen gezwungen, zitierte der am Donnerstag veröffentlichte Bericht aus einer südkoreanischen Menschenrechtsstudie. Geistig behinderte Menschen ereile dem Bericht zufolge ein besonders schweres Schicksal, sie würden in Anstalten mit der Bezeichnung "Station 49" untergebracht, in der besonders schlechte Bedingungen herrschten.

Der Bericht wurde im Auftrag der UN-Vollversammlung, die auf Basis der Erkenntnisse möglicherweise eine Resolution verabschieden wird, verfasst.