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Am 19.10.2007 feiert der Behindertenbeirat im Elsbachhaus sein 20 jähriges Bestehen und ich bin eingeladen worden. Ich werde mit 3 Sportlern aus unserer Abteilung "Menschen mit einer geistigen Behinderung" an dem festlichen Akt teilnehmen.
Auf die Suche nach meiner Kravatte, die irgendwo rumfliegen muss, werde ich mich allerdings nicht begeben. Ich müsste ja schon wieder jemanden ansprechen, der mir dieses Teufelsding bindet.
Ab dem 20.10. werde ich an dieser Stelle und unter "Blog-Aktuelles" über die Veranstaltung berichten.


Wir waren mit 3 Leuten aus dem Vorstand und 3 Sportlern bei dem Festakt
vertreten.
Nachfolgend ein Artikel aus der NW zu dieser Veranstaltung:



Lokales
Seit 20 Jahren machen Behinderte PolitikKommunalpolitiker würdigten in einem Festakt das Engagement des Beirats

Herford. Zum 20-jährigen Bestehen des Herforder Behindertenbeirats wurde gestern im Elsbach-Haus ein besonderes Fest gefeiert.

Alle Ansprachen wurden in Gebärdensprache übersetzt, mit der Füllbruch-Combo musizierten Menschen mit geistigen Behinderungen, und die Theatergruppe Stellwerk aus Bielefeld trat mitten im Publikum auf.

„Das Leben ist eine Baustelle“ hieß das Motto der Feierstunde, und in Bauarbeitermontur zeigten die Schauspieler, wo noch etwas getan werden muss, um Benachteiligungen für Behinderte abzuschaffen. Der eine hört schlecht, der andere kommt mit seinem Rollstuhl nicht durch – das Theater machte mit witzigen Einlagen auf die vielfältigen Barrieren aufmerksam. Die Barrierefreiheit ist nach wie vor eines der wichtigsten Themen im Behindertenbeirat, auch wenn durch dessen Arbeit schon viel erreicht wurde.

Bürgermeister Bruno Wollbrink erinnerte an die ersten Erfolge, etwa beim Bau einer behindertengerechten Sporthalle an der Gesamtschule vor gut zwanzig Jahren.

Vor zehn Jahren hat der Rat beschlossen, bei jedem öffentlichen Bau auf Behindertenfreundlichkeit zu achten – eine Entscheidung, die ohne den politischen Einfluss der Behinderten vielleicht nicht gefallen wäre. „Der Beirat hat einen erheblichen Beitrag geleistet zu einem neuen Denken in der Kommunalpolitik.“ So würdigte Wollbrink das Engagement der Menschen mit Behinderungen in Herford

Sozialdezernentin Jutta Decarli betonte, dass die gesetzliche Grundlage für Gleichberechtigung und Chancengleichheit da sei, trotzdem sei noch viel zu tun.

Die Behindertenbeauftragte der Stadt, Martina Nickles, nannte in ihrer Ansprache Beispiele: Gehörlose in Herford haben zwar einen Rechtsanspruch auf einen Gebärdendolmetscher, wenn sie im Amt etwas zu erledigen haben. Aber viele könnten diese Hilfe auch beim Arzt oder bei anderen Gelegenheiten gut gebrauchen. Außerdem fehlen noch behindertengerechte öffentliche Toiletten in der Stadt, und Blinde wünschen sich mehr fühlbare Bodenbeläge auf den Straßen, damit sie sich besser orientieren können.

„Wir haben noch sehr viel Arbeit vor uns. Lasst uns etwas tun, packen wir es an“, sagte Nickles zum Abschluss.


© 2007 Neue Westfälische
Herforder Kreisanzeiger, Samstag 20. Oktober 2007


Folgender Artikel stand am 6.11.2007 in der NW:

Für eine Stadt ohne Barrieren
Der Behindertenbeirat muss immer noch dicke Bretter für seine Belange bohren




Außen hui, innen (noch) pfui (FOTO KIEL-STEINKAMP)Herford. Es sind nur ein paar Männer und Frauen, die zäh und unbeirrbar für die Interessen von Menschen mit Behinderungen eintreten. "Es ist nötig, dass wir das tun, denn selbst in vielen Planer-Köpfen ist die Idee der Barrierefreiheit immer noch nicht angekommen". Manchmal werde man wegen der Beharrlichkeit auch als Nervtöter gesehen.

"Damit muss man wohl leben," sagt Gerd Adolphy, sehbehindert und einer der Aktivposten im Streit für die Belange einer immer größer werdenden Bevölkerungsgruppe. "Wir gehören einfach dazu." Doch es sei schwierig, denn "am öffentlichen Leben können Behinderte nur teilnehmen, wenn es die Umstände ermöglichen", hat Adolphy erfahren müssen. Für die meisten Bürger seien Behinderte nur an ihren Rollstühlen oder Gehwagen zu erkennen. Doch gerade Sinnesbehinderte würden nicht gleich als Menschen mit Handicaps erkannt. Für sie müsse noch viel mehr getan werden, sagt Adolphy.


Besonders das Thema Barrierefreiheit treibt die Mitglieder des Beirates um. Sie sitzen in fünf städtischen Ausschüssen, wo sie auch gehört werden. Jüngster Fall der Nichtbeachtung des problemlosen Zugangs für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte: Der frei schwebende Steg über die Aa am Wall.

Hier musste auf Anregung der Behindertenvertreter erst die städtische Behindertenbeauftragte Martina Nickles intervenieren, bevor Architekt Christoph Feld so umplante, dass die laut Landesbauordnung vorgeschriebene Barrierefreiheit gegeben war. "Wir fordern einfach die im Gesetz verankerten Rechte ein," sagt Nickles. Dabei müsse es keinesfalls so sein, dass barrierefrei geplante Gebäude oder Projekte teurer kämen als konventionelle Häuser.

"Das Thema muss tiefer in die Köpfe der Planer und Architekten," sagt Gerd Adolphy. Fakt sei, dass die Stadt das Problem im Griff habe, aber sobald Planungen nach außen vergeben würden, gäbe es vor allem mit älteren Bauingenieuren und Architekten Probleme.

Rollifahrer Klaus Fromme ist auch so einer, der sich nicht unterkriegen lässt und gern unbequeme Fragen stellt. Beide vertreten sie den Standpunkt: "Eine Behinderung ist nichts, weswegen man bedauert werden muss." Im Grunde sei man nicht behindert, man werde eben behindert. Jederzeit könne es einem passieren, dass man plötzlich ein Handicap habe, sagt Adolphy. Erst dann würde man die Welt aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte seien aber ganz andere Kriterien wichtig als für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder für Gehörlose, beschreibt Fromme die Situation. Und was für Behinderte nützlich sei, diene auch der Allgemeinheit. So zum Beispiel der Umbau des Bahnhofes (die NW berichtete). Hier entstehen Aufzüge an allen Bahnsteigen, die auch für Mütter mit Kinderwagen oder Ältere eine große Entlastung bringen werden.

Eines dürfe man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, sagt Gerd Adolphy: "Es sind nur 10 bis 15 Prozent aller Behinderten, die ihr Leben neu anpacken, sich weiterbilden und ohne große Hilfe von anderen zurecht kommen". Fast die Hälfte aller Menschen mit Handicaps gingen psychisch vor die Hunde.

Informationen zum Thema gibt es unter www.beratungsatlas.de/hf/ Untergruppe Behinderung. In der Stadtverwaltung ist die Behindertenbeauftragte Martina Nickles unter Tel. (0 52 21) 18 92 39 zu erreichen.

Der Behindertenbeirat
Am 10. September 1987 konstituierte sich das Gremium. Im gleichen Jahr nahm Rainer Schweppe als Behindertenbeauftragter den Dienst auf.

Zehn Jahre später fasst der Rat den Grundsatzbeschluss zum barrierefreien Bauen für alle Vorhaben der Stadt Herford. Das gilt auch für Bauvorhaben, bei denen die Stadt nicht selbst als Bauherrin auftritt, jedoch in ihrem Auftrag erstellte Gebäude oder Teile davon im Wesentlichen nutzt.

Seit dem Jahr 2005 ist sichergestellt, dass Behinderte in den entsprechenden Fachausschüssen mitbestimmen. Weiter ist offiziell festgelegt worden, dass die Stadt einen Behindertenbeauftragten vorhält.



Sibylle Tischler ist für unseren Verein im Behindertenbeirat der Stadt Herford vertreten


Satzung für den B E H I N D E R T E N B E I R A T der Stadt Herford vom 15.07.1987 in der Fassung vom 18.01.2006
Unter Bezugname auf §13 des Gesetzes des zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen des Landes Nordrhein - Westfalen(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen –BGG NRW) vom 16.12.2003 ( GV NRW S.766) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. Seite 386), hat der Rat der Stadt Herford in seiner Sitzung am 02.12.2005 nachstehende Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Herford beschlossen: Präambel Die Stadt Herford ist im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (§ 1 BGG) und des § 1 Abs. 1 BGG NRW entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Herford gemäß § 13 BGG NRW durch die Bestimmungen dieser Satzung sicherzustellen und darüber hinaus durch ihre Beteiligung die Entwicklung einer barrierefreien Stadt Herford zu ermöglichen und zu fördern.




§ 1

Aufgaben Der Behindertenbeirat hat folgende Aufgaben: · Beratung des Rates und seiner Ausschüsse in Behindertenfragen einschließlich der Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen. · Beratung und Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen. · Unterrichtung der Öffentlichkeit über Probleme von Menschen mit Behinderung. · Mitwirkung bei der Planung und Erstellung von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit Probleme von Menschen mit Behinderung berührt werden. · Hinwirken auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger und Personen.




§ 2
Zusammensetzung Der Behindertenbeirat besteht aus: · 1 Vertreter/ eine Vertreterin der im Rat vertretenen Fraktionen · 11 Vertretungen der Behindertenselbsthilfegruppen · 1 Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände · 1 beratendem Mitglied, das vom Ausländerbeirat benannt wird.
Vom Rat werden je eine Vertreterin/ ein Vertreter der im Rat vertretenden Fraktionen gewählt.
Die Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände werden von den jeweiligen Organisationen vorgeschlagen und vom Rat gewählt. Die Vertretungen der Behindertenselbsthilfegruppen werden von einem Wahlausschuss vorgeschlagen. Die Mitglieder werden abschließend durch den Rat bestellt. Für jede Vertretung ist eine Stellvertretung vorzuschlagen und zu wählen. Die Vertretungen der Behinderten-Selbsthilfegruppen sollen möglichst - 8 Vertretungen - dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung angehören. Diese Regelung gilt auch für die Stellvertretungen.




§ 3

Zusammensetzung des Wahlausschuss Der Wahlausschuss besteht aus: · Vorsitzende/r und Stellvertreter/in des Behindertenbeirats · 2 Behindertenbeiratsmitglieder (die aus der Mitte des Beirats gewählt werden) · der/dem Behindertenbeauftragten




§ 4

Vorsitz Der Behindertenbeirat wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in.




§ 5

Wahlzeit Die Mitglieder und deren Stellvertretungen werden für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammentreffen des neu gewählten Behindertenbeirates aus.




§ 6
Nachbesetzung
Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so unterbreitet die entsprechende Organisation innerhalb einer Frist von vier Wochen einen neuen Vorschlag, der vom Rat bestätigt werden muss. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, so tritt der Wahlausschuss zusammen und schlägt aus der ursprünglichen Vorschlagsliste eine Person aus.




§ 7

Mitwirkung in Ausschüssen

Je eine Person aus dem Personenkreis der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates nach § 2 soll auf Vorschlag des Behindertenbeirates als beratendes Mitglied (Sachverständige bzw. Sachverständiger) in die Sitzungen folgender Ausschüsse entsandt werden: - Sozialausschuss - Bau- und Umweltausschuss - Verkehrsausschuss - Schulausschuss - Sportausschuss




§ 8

Verfahren Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Herford in der jeweils gültigen Fassung ist entsprechend anzuwenden.




§ 9

Behindertenbeauftragte bzw. Behindertenbeauftragter
Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen nimmt der/die Behindertenbeauftragte, im Rahmen der Aufgabenstellung des Büro für Behinderten- und Seniorenfragen wahr. Näheres wird durch die Dienstanweisung geregelt.




§ 10

Geschäftsführung Die Geschäftsführung des Behindertenbeirates obliegt dem Büro für Behinderten- und Seniorenfragen der Stadt Herford.




§ 11

Entschädigung/Verschwiegenheitspflicht

Die Tätigkeit im Behindertenbeirat gilt als ehrenamtlich im Sinne des § 20 GO NW. Die Mitglieder erhalten eine Entschädigung in Anlehnung an die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung) vom 09.02.1979 in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Herford in der jeweils geltenden Fassung und sind entsprechend § 22 GO NW zur Verschwiegenheit verpflichtet.




§12 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.